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Präsidium
des
Deutschen JKA-Karate
Bundes e.V.
Präsident
Bernd Hinschberger
Schwarzwaldstr. 64
66482 Zweibrücken
Tel.: 0 63 37/67 49
JKA_Deutschland@gmx.de
Vizepräsident
Martin Buchstaller
Heidebruchstr. 15
66424 Homburg
Tel.: 0 68 41 / 18 94 89
Mobil: 0172 / 910 84 00
martin.buchstaller@volkswagen.de
Schatzmeister
Horst Gallenschütz
Radolfzeller Str. 36
78467 Konstanz
Tel.: 0 75 31 / 7 11 44
Fax: 0 75 31 / 7 11 40
Ref.
für Öffentlichkeitsarbeit
Roland Dietrich
Grüner Jäger 24
38444 Wolfsburg
Tel.: 0 53 65 / 77 71
Fax: 0 53 65 / 94 16 28
roland.dietrich1@gmx.de
Chiefinstructor
Hideo Ochi
Middeweg 65
46240 Bottrop
Tel.: 0 20 41 / 2 09 93
Fax: 0 20 41 / 97 57 26
Prüfungswesen
Rolf Hecking
Tannenweg 2
54340 Bekond
Tel./Fax: 0 65 02 / 93 77 67
rohecking@aol.com
In beratender Funktion:
Werner Büttgen
Geschäftsstelle
Petra Hinschberger
Schwarzwaldstr. 64
66482 Zweibrücken
Tel.: 0 63 37 / 67 65
Fax: 0 63 37 / 99 31 30
Bankverbindung:
Volksbank Saarpfalz
Kto.-Nr. 20 50 23 0000
BLZ: 592 912 00
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. . Mitteilungen der Geschäftsstelle .
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Neuerungen in der Verfahrensordnung für Dan-Prüfungen
In der Absicht, die Verfahrensordnung für Danprüfungen seinen Vorstellungen als Prüfer einerseits und den Wünschen unserer Mitglieder andererseits anzupassen, hat unser Chiefinstructor folgende Regelung getroffen, die ab 2006 verbindlich ist:
Künftig sind Dan-Prüfungen für 16-Jährige möglich, Voraussetzung sind 8 Jahre Karatetraining und 1 Jahr Wartezeit seit der Prüfung zum 1. Kyu.
Das Einstiegsalter zum 2. Dan wird auf 20 Jahre festgesetzt, die Wartezeit beträgt entweder 4 Jahre (wenn Shodan mit 16 Jahren) oder mindestens 2 Jahre (Shodanprüfung mit 20 Jahren).
28 Jahre stellt das Einstiegsalter zum 3. Dan dar, bei einer Wartezeit von 6 Jahren seit der Nidan-Prüfung.
Die Prüfung zum 4. Dan ist ab einem Alter von 38 Jahren und einer Wartezeit von 8 Jahren möglich.
Die Prüfung zum 5. Dan ist ab einem Alter von 48 Jahren und einer Wartezeit von 8 Jahren möglich.
Zum 6. Dan schlägt Ochi Sensei wie bisher die Prüflinge vor.
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Ochi Sensei erwartet, dass Prüflinge zum 1.,2. und 3.Dan sich vorher Rat einholen und erst nach Rückfrage und Absprache mit ihrem Dojotrainer oder einem erfahrenen Trainer unseres Verbandes (DJKB-Instructoren z.B.) zur Dan-Prüfung melden.
Von Nach- oder Rückfragen (gilt für 1.- 3. Dan) bei ihm selbst bittet Ochi Sensei abzusehen.
Die Übernahme von Prüfungen, die in anderen Verbänden abgelegt wurden, erfolgt künftig in der Regel erst nach einer technischen Prüfung durch unseren Chiefinstructor, gemäß unserer DJKB-Prüfungsordnung!
Ausnahmen von diesen Regelungen behält sich Ochi Sensei im Einzelfall wie bisher vor.
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ACHTUNG PRÜFER!
Auf unserer Webseite haben wir ein Formular eingestellt, um Beisitzer-Bescheinigungen verbandseinheitlich auszustellen.
Weiterhin findet ihr dort eingestellt einen Beurteilungsbogen für Kyuprüfungen, der von unseren Prüfern unverbindlich genutzt werden kann, um ggf. die Beurteilung und Fehleransprache bei Kyu-Prüfungen etwas zu erleichtern.
Dieser Beurteilungsbogen ersetzt aber keinesfalls unsere
DJKB-Kyuprüfungsliste, von der ein Durchschlag wie bisher -nach einer Gürtelprüfung- als offizielle Liste an den Prüferreferenten Rolf Hecking geschickt werden muss (bitte NICHT an die Geschäftsstelle!). |
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Besucht
unsere Internet-Seite:
>> http://www.deutscher-jka-karate-bund.de <<
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IMPRESSUM: |
Informationsschrift des Deutschen JKA-Karate Bundes e. V.
Fachverband für traditionelles Karate |
REDAKTION:
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Bernd Hinschberger (Adresse s. n.) |
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LAYOUT: |
Tsunami Layout & Design
Petra Hinschberger
Buchenweg 16
66424 Homburg
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